Neben diesem Blog erstelle ich Wertgutachten für gebrauchte E-Bikes.
Ein Thema für Dienstrad-Fahrer: Wer sein Leasingrad am Ende übernimmt, dem setzt die Finanzverwaltung pauschal 40 % des Neupreises als Restwert an. Ob diese Pauschale zum tatsächlichen Zustand passt, zeigt erst eine Bewertung des konkreten Rads – Akku und Laufleistung verschieben den Wert erheblich.
radzeitwert.de →
Eigenes Projekt von mir. Keine Steuerberatung.