Verluste verrechnen vor Silvester: 5 Steuer-Aufgaben für Anleger bis zum 31.12.

Weihnachten, Geschenke, Familie – und irgendwo dazwischen eine Frist, die jedes Jahr Tausende Anleger verpassen. Wer sein Depot vor Silvester einmal kurz durchgeht, kann ohne großen Aufwand Steuern sparen. Hier sind die fünf Punkte, die ich mir jedes Jahr im November und Dezember anschaue.

Erst verstehen: Deine Bank hat zwei Verlusttöpfe

Verkaufst du etwas mit Verlust, merkt sich deine Bank das in einem sogenannten Verlustverrechnungstopf. Davon gibt es zwei, und der Unterschied ist für Dividendenanleger entscheidend:

TopfWas hinein kommtWomit verrechnet wird
AktientopfVerluste aus dem Verkauf von Einzelaktien (auch wertlos ausgebuchte Aktien)Nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen
Allgemeiner TopfVerluste aus ETFs, Fonds, Anleihen, Zertifikaten, TermingeschäftenMit allen Kapitalerträgen – auch Dividenden und Zinsen

Heißt im Klartext: Ein Verlust mit einer Einzelaktie macht deine Dividenden nicht steuerfrei. Das überrascht viele.

Ein Beispiel: Du hast 2026 bei einer Bank 1.500 € Dividende kassiert und eine Aktie mit 2.000 € Verlust verkauft. Der Freibetrag deckt 1.000 € der Dividende. Auf die restlichen 500 € zahlst du trotzdem rund 131,88 € Steuern (26,375 % ohne Kirchensteuer). Der Aktienverlust bleibt im Topf liegen und wartet auf einen späteren Aktiengewinn.

Übrigens: Die Verluste aus Termingeschäften (Optionen, CFDs) waren bis Ende 2024 auf 20.000 € im Jahr gedeckelt. Diese Grenze hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2024 gestrichen, die Banken mussten das spätestens ab 2026 umsetzen.

Aufgabe 1: Kassensturz machen

Bevor du irgendetwas tust, verschaff dir einen Überblick. Fast jeder Broker hat im Online-Banking einen Steuerreport oder eine „Steuerübersicht“. Dort siehst du:

  • wie viel von deinem Freistellungsauftrag 2026 schon verbraucht ist,
  • was in deinem Aktientopf und im allgemeinen Topf liegt,
  • wie viel Steuern die Bank in diesem Jahr schon einbehalten hat.

Das dauert fünf Minuten pro Depot. Und ohne diese Zahlen sind alle weiteren Schritte Raterei.

Aufgabe 2: Verlustbescheinigung bis 15. Dezember beantragen

Innerhalb einer Bank läuft die Verrechnung automatisch. Problematisch wird es erst mit mehreren Depots: Hast du bei Bank A Verluste und bei Bank B Gewinne, weiß keine Bank von der anderen. Bank B zieht dir brav Steuern ab, obwohl du unterm Strich vielleicht gar nichts verdient hast.

Die Lösung ist die Verlustbescheinigung. Du beantragst sie bei der Bank, bei der die Verluste liegen, und trägst sie später in der Anlage KAP deiner Steuererklärung ein. Das Finanzamt verrechnet dann beides und erstattet dir zu viel gezahlte Steuern.

Die Frist ist streng: Der Antrag muss bis zum 15. Dezember bei der Bank eingehen. Rückwirkend geht es nicht. Viele Broker bieten das Formular online an, manche auch eine dauerhafte, jährliche Bescheinigung.

Wichtig: Mit der Bescheinigung setzt die Bank deinen Topf auf null. Hast du nur ein Depot oder bei der anderen Bank gar keine passenden Gewinne, lass es lieber – dann nimmt die Bank die Verluste automatisch ins nächste Jahr mit.

Aufgabe 3: Den Freibetrag nicht verschenken

Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Person (2.000 € für zusammen veranlagte Paare) gilt pro Kalenderjahr. Was du bis zum 31.12. nicht nutzt, ist weg – er wird nicht ins nächste Jahr übertragen.

Hast du 2026 zum Beispiel erst 400 € Dividende bekommen, bleiben 600 € Freibetrag ungenutzt. Liegt eine deiner Positionen im Plus, kannst du Gewinne in dieser Höhe verkaufen und direkt wieder kaufen. Damit erhöhst du deinen Einstandskurs – und bei einem späteren Verkauf fallen auf diese 600 € keine Steuern mehr an. Das sind rund 158 € Steuern, die du dir in der Zukunft sparst.

Ein paar Haken solltest du kennen:

  • Kosten: Ordergebühren und Spread fressen bei kleinen Beträgen schnell den Vorteil auf. Bei einem Neobroker mit 1 € pro Order lohnt es sich eher als bei 10 € pro Trade.
  • Kursrisiko: Zwischen Verkauf und Rückkauf kann sich der Kurs bewegen. Am besten beides direkt nacheinander am selben Handelsplatz.
  • Altbestand: Aktien, die du vor 2009 gekauft hast, sind Kursgewinne grundsätzlich steuerfrei. Die solltest du für diesen Trick auf keinen Fall verkaufen.

Aufgabe 4: Verluste realisieren – aber nur aus dem richtigen Grund

Umgekehrt geht es auch: Hast du dieses Jahr schon hohe Aktiengewinne realisiert, kannst du eine Aktie im Minus verkaufen, um die Steuer darauf zu senken. Ein Buchverlust zählt steuerlich erst, wenn du wirklich verkaufst.

Meine Regel dafür ist aber klar: Die Steuer darf nie der Hauptgrund für einen Verkauf sein. Ich verkaufe nur Aktien, an die ich ohnehin nicht mehr glaube. Eine gute Firma mit vorübergehendem Kursrückgang trenne ich nicht von meinem Depot, nur um ein paar Euro Steuern zu sparen. Wie ich schwache Dividendenaktien erkenne, habe ich hier beschrieben: Dividendenfalle erkennen: 5 Warnsignale.

Aufgabe 5: Freistellungsauftrag für 2027 prüfen

Jetzt ist der beste Moment, um für das nächste Jahr aufzuräumen. Schau dir an, bei welcher Bank 2026 die meisten Erträge angefallen sind, und verteil deinen Freistellungsauftrag für 2027 entsprechend neu. Wie das geht, steht hier: Freistellungsauftrag: So bleiben 1.000 € Dividende steuerfrei.

Ausblick: Kippt Karlsruhe den Aktientopf?

Spannend für alle Aktionäre: Der Bundesfinanzhof hält die Sonderregel, dass Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden dürfen, für verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht prüft das unter dem Aktenzeichen 2 BvL 3/21 und hat eine Entscheidung für 2026 angekündigt – Ende September war sie noch nicht gefallen.

Steuerbescheide sind in diesem Punkt seit 2022 automatisch vorläufig. Fällt das Urteil zugunsten der Anleger aus, könnten alte Aktienverluste plötzlich auch mit Dividenden verrechenbar werden. Ein Grund mehr, Verlustbescheinigungen und Steuerbescheide gut aufzuheben.

Meine Checkliste zum Abhaken

  • ☐ Steuerreport in jedem Depot angeschaut
  • ☐ Mehrere Banken? Verlustbescheinigung bis 15.12. beantragt
  • ☐ Freibetrag 2026 ausgeschöpft – oder bewusst nicht
  • ☐ Verkäufe nur aus Überzeugung, nicht wegen der Steuer
  • ☐ Freistellungsauftrag für 2027 neu verteilt

Und du? Hast du schon mal eine Verlustbescheinigung beantragt – oder die Frist verpasst? Schreib es mir in die Kommentare.

Keine Steuerberatung. Stand Oktober 2026. Im Zweifel hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

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